Preisfaktoren im Detail
Die größten Kostenhebel sind Frequenz und Objektgröße. Wöchentliche Reinigung kostet rund doppelt so viel wie 14-tägige. Berliner Altbauten mit mehreren Hinterhöfen, langen Kellergängen oder Natursteinböden (z. B. in Prenzlauer Berg oder Charlottenburg) bedeuten höheren Aufwand — und damit höhere Stundenzahl oder einen Aufschlag im Angebot.
Aufzuganlagen, Briefkastenanlagen mit vielen Fächern und ausgedehnte Fahrradkeller erhöhen die Reinigungsdauer spürbar. Einige Berliner Dienstleister rechnen Aufzugreinigung separat ab (ca. 15–30 € je Reinigung). Sonderreinigungen nach Graffiti, Wasserschäden oder Renovierungsarbeiten werden grundsätzlich außerhalb des Pauschalvertrags fakturiert.
Rechenbeispiel: Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten
Angenommen: 10 Wohneinheiten, 5 Etagen, 100 qm Gesamtfläche (Treppen, Flure, Keller), wöchentliche Reinigung.
Abrechnungsmodell A (je WE): 10 × 14 € = 140 € / Monat — rund 1.680 € / Jahr.
Abrechnungsmodell B (Stunden): Bei 1,5 Std. je Reinigung × 4 Durchgänge × 30 € = 180 € / Monat — rund 2.160 € / Jahr.
Abrechnungsmodell C (qm): 100 qm × 0,30 € × 4 Durchgänge = 120 € / Monat — rund 1.440 € / Jahr.
Die Spanne zeigt: Das günstigste Modell hängt vom konkreten Objekt ab. Vergleichsangebote sollten auf identischen Leistungsverzeichnissen basieren, sonst wird ein qm-Angebot mit weniger Leistungsumfang mit einem WE-Pauschalangebot mit Vollservice verglichen.
Mieterpflicht vs. Dienstleister — was muss extern vergeben werden?
In vielen Berliner Mietverträgen ist die Treppenhausreinigung als Mieterobliegenheit vereinbart. Reihum-Systeme gelten jedoch als zunehmend unpraktisch und führen häufig zu Streit. Hausverwaltungen vergeben die Aufgabe daher oft an professionelle Dienstleister und legen die Kosten als Betriebskostenposition auf alle Mieter um — das ist nach Berliner Betriebskostenrecht zulässig, sofern der Mietvertrag es nicht explizit ausschließt.
Bei WEG-Verwaltung ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, bevor ein Dauerverhältnis mit einem Reinigungsunternehmen geschlossen wird. Die Jahreskosten werden dann in der WEG-Abrechnung ausgewiesen.
Abgrenzung zur Wohnungsinnenreinigung
Die Treppenhausreinigung umfasst ausschließlich Gemeinschaftsflächen: Flure, Treppen, Keller und Außeneingänge. Die Reinigung von Wohnungen selbst — ob Unterhaltsreinigung oder Endreinigung — ist ein separates Leistungsfeld. Wer beides benötigt, sollte gesonderte Angebote einholen, da Leistungsumfang, Frequenz und Preismodelle sich unterscheiden. Mehr dazu unter Gebäudereinigung Berlin.