Zum Inhalt springen

Treppenhausreinigung: Pflicht, Häufigkeit & Mieter

Die Sauberkeit im Treppenhaus ist in Berliner Mehrfamilienhäusern keine Kür, sondern Pflicht. Wer genau putzen muss, wie oft das Gesetz oder Hausordnung dies vorschreiben — und ab wann ein professioneller Dienst günstiger kommt als der Eigenaufwand der Mieter — das klärt dieser Ratgeber.

Kurzantwort

In den meisten Mietshäusern wird das Treppenhaus ein- bis zweimal pro Woche gereinigt — wöchentlich gilt als üblicher Mindeststandard. Ob Mieter oder Vermieter (bzw. ein Dienstleister) dafür zuständig sind, regelt der Mietvertrag.

Treppenhausreinigung: Pflicht, Häufigkeit & Mieter

Wer muss das Treppenhaus reinigen — Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Vermieter. Dieser kann die Reinigung per Mietvertrag oder Hausordnung wirksam auf die Mieter übertragen — aber nur, wenn die Klausel klar und transparent formuliert ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleibt der Vermieter in der Pflicht und muss entweder selbst tätig werden oder eine Reinigungsfirma beauftragen.

Bei Berliner Altbauten mit Hinterhof und mehreren Aufgängen ist eine schriftliche Hausordnung mit Putzplan üblich. Dort steht oft neben jedem Mieternamen die zugewiesene Woche samt Aufgabenliste. Mieter, die gegen diese Pflicht verstoßen, können abgemahnt werden — bei wiederholter Verletzung droht in extremen Fällen die Kündigung.

Wie oft muss das Treppenhaus geputzt werden?

Eine gesetzlich festgeschriebene Mindesthäufigkeit gibt es in Deutschland nicht. Was zählt, ist der ortsübliche Standard: In Mehrfamilienhäusern gilt wöchentliches Wischen der Treppenstufen, Handläufe und Bodenflächen als Mindestanforderung. Bei stark frequentierten Häusern — etwa Gebäuden mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss oder vielen Bewohnern — kann zweimal pro Woche angemessen sein.

Ein grober Orientierungsrahmen: - 1–4 Wohneinheiten: 1× wöchentlich reicht meist aus. - 5–10 Einheiten: 1–2× wöchentlich je nach Nutzung. - Mehr als 10 Einheiten oder Aufzug vorhanden: häufig professionellen Dienst beauftragen.

Sonderreinigungen außerhalb des Turnus — zum Beispiel nach Umzügen oder bei starker Verschmutzung — muss derjenige veranlassen und ggf. bezahlen, der sie verursacht hat.

Was gehört zur Treppenhausreinigung?

Der Umfang umfasst typischerweise: Kehren und Wischen der Treppenstufen, Zwischenpodeste und Eingangsbereiche; Abwischen der Handläufe; Reinigung der Fußmatten; bei Bedarf Fenster im Treppenhaus sowie Briefkastenanlagen. Keller- und Außentreppen können je nach Mietvertrag dazugehören oder als Sonderposition gelten.

Nicht zum Standardumfang zählen hingegen Fensteraußenreinigung, Fassadenpflege oder die Grundreinigung nach Bauphasen — diese fallen als einmalige oder seltene Leistungen an und werden gesondert beauftragt und berechnet.

Mieterrotation oder fester Dienstleister — was passt?

In kleinen Häusern mit zwei bis vier Parteien funktioniert ein Rotationsplan meist reibungslos. Der Aufwand je Haushalt hält sich in Grenzen, und Nachbarschaft und Fairness wirken als natürliche Kontrollmechanismen. Bei größeren Objekten entstehen schnell Koordinationsprobleme: Krankenstand, Urlaub, Konflikte über Putzqualität oder vergessene Wochen.

Ab etwa sechs Wohneinheiten lohnt sich der Vergleich mit einem professionellen Dienst. Die Kosten von ca. 8–20 € je Wohneinheit pro Monat lassen sich als Betriebskosten auf die Nebenkosten umlegen — sofern das im Mietvertrag vorgesehen ist. Ein Dienstleister dokumentiert die Einsätze, haftet für Schäden und hält den Turnus zuverlässig ein.

Häufige Fragen

Wie oft muss das Treppenhaus geputzt werden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindesthäufigkeit. In der Praxis gilt wöchentliches Reinigen als ortsüblicher Standard für Mehrfamilienhäuser. Bei stark genutzten Gebäuden kann zweimal pro Woche angemessen sein — das sollte die Hausordnung regeln.
Was gehört zur Treppenhausreinigung durch Mieter?
Üblicherweise umfasst die Mieterpflicht das Kehren und Wischen der Treppenstufen, Podeste und Eingangsbereiche sowie das Abwischen der Handläufe. Was genau dazugehört, legt der Mietvertrag oder die Hausordnung fest — nur dort verankerte Pflichten sind bindend.
Ist die Treppenhausreinigung Mietersache?
Nur dann, wenn der Vermieter die Pflicht ausdrücklich und wirksam im Mietvertrag oder der Hausordnung auf die Mieter übertragen hat. Fehlt eine solche Klausel, liegt die Pflicht beim Vermieter. Mieter können sich im Zweifel beim Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.